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Leerer Kat bei Gebrauchtwagenkauf - wer zahlt?

Dies ist eine Diskussion über Leerer Kat bei Gebrauchtwagenkauf - wer zahlt? im KFZ-Versicherung Forum, Teil der Themen Forum Kategorie; Hallo Kollegen, 944er Turbo S gebraucht gekauft, Verkäufer vergaß die AU-Bescheinigung mitzugeben - also zur Dekra, AU machen lassen, mit ...

  1. #1
    ck944 ist offline Grade reingestolpert
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    Standard Leerer Kat bei Gebrauchtwagenkauf - wer zahlt?

    Hallo Kollegen,

    944er Turbo S gebraucht gekauft, Verkäufer vergaß die AU-Bescheinigung mitzugeben - also zur Dekra, AU machen lassen, mit Trompeten und Fanfaren durchgefallen (>0.5 wo <0.3 gefordert), also zum PZ München - und dann große Überraschung, da ist ja gar kein Kat drin . Der Kat war aber bei Ebay in der Liste der Ausstattungen aufgeführt.

    Der Verkauf erfolgte unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung. Allerdings bin ich schon der Meinung, dass hier eine zugesicherte Eigenschaft fehlt - was meint Ihr?

    Schöne Grüße an alle Zuffenhausen-Fans,
    Chris

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  3. #2
    Avatar von James
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    Standard Re: Leerer Kat bei Gebrauchtwagenkauf - wer zahlt?

    Hallo Chris,

    Antwort1:

    Beim Kauf von privat hast Du da ganz schlechte Karten...ich denke mal ihr habt einen Standardkaufvertrag, mit Gewährleistungsauschluss gemacht!? Ach ja, steht schon da.

    Der Verkäufer kann nur belangt werden, wenn im Kaufvertrag (sprich schriftlich) zugesicherte Eigenschaften nicht erfüllt werden. Die von Dir angesprochenen Mängel müssen dem Verkäufer nicht bewusst gewesen sein, er gilt vor dem Gesetz als Laie...es sei denn er ist Berufsmässig im Kfz Sektor tätig, dann könnte man ihm zwar eine gewisse Arglist unterstellen, diese aber zu beweisen könnte schwierig werden...
    Und arglistige Täuschung ist so gut wie nicht nachweisbar.

    Am besten lässt Du dich von einem Anwalt beraten, wenn Du Rechtschutz versichert bist, vielleicht findet der einen Haken im Kaufvertrag, an dem man den Verkäufer aufhängen kann...

    Ist aber extrem unwahrscheinlich


    Antwort 2:
    Ich würde wie folgt argumentieren:

    Eine im Kaufvertrag zugesicherte, wesentliche Eigenschaft ist nicht gegeben und somit hast Du als Käufer Anspruch auf Wandlung bzw. Schadenersatz. Ist genauso, wie wenn jemand "unfallfrei" reinschreibt und dies nicht stimmt ! Im Extremfall kann das Auto dann zurückgegeben werden. Im Gegenzug muss in dem Fall dem Verkäufer ein Ausgleich gezahlt werden für die zwischenzeitliche Nutzung (gefahrene km) durch den Käufer.

    Als Käufer fühlt man sich da natürlich betrogen, wenn's auch keine Absicht war. Aber Unwissenheit stellt im rechtlichen Sinn keine Entschuldigung dar würde ich sagen.

    Also dem Verkäufer die Möglichkeit einer Nachbesserung geben, oder Rückerstattung eines Teils des Kaufpreises, oder Rückgabe des Fahrzeuges.
    Ist natürlich schon eine blöde Situation, am Besten man versucht sich irgendwie zu einigen.

    Gruß, James

  4. #3
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    Standard Re: Leerer Kat bei Gebrauchtwagenkauf - wer zahlt?

    Hi.
    Falls du mit dem Verkäufer nicht einig wirst, kannst du auch ebay davon berichten, da der Wagen ja nicht wirklich der Beschreibung entspricht. Das wird dir wohl nicht helfen, aber dem Verkäufer einige Schwierigkeiten machen und evtl einigt er sich dann doch mit dir.
    Hoffe allerdings, daß ihr euch auch so einig werdet. Ist schon schade, daß man heutzutage keinem mehr trauen kann.
    MfG Nochträumer

  5. #4
    ck944 ist offline Grade reingestolpert
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    Standard Re: Leerer Kat bei Gebrauchtwagenkauf - wer zahlt?

    Hallo zusammen,

    habe mich an den Verkäufer gewandt - er hat mir angeboten, das Fahrzeug zum Kaufpreis zurückzunehmen. Das will ich aber nicht; und Ärger machen will ich ihm auch nicht - der Preis war wirklich günstig, und so bin ich eigentlich nicht wirklich unzufrieden genug, um mit Anwalt etc. zu agieren. Ich hatte natürlich gehofft, dass sich der Verkäufer bereit erklärt, einen Teil der Kosten zu übernehmen - na gut, war halt nichts.

    Egal... wichtig ist: Es ist ein schönes Auto, es ist meins und es macht Spaß!

    Chris

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